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   BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 126/84   

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https://dejure.org/1986,7418
BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 126/84 (https://dejure.org/1986,7418)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1986 - 7 RAr 126/84 (https://dejure.org/1986,7418)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1986 - 7 RAr 126/84 (https://dejure.org/1986,7418)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 631
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 126/84
    Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß das Verwaltungshandeln der Beklagten typischerweise mit solchen Fehlern behaftet ist (vgl zum Vertrauensschutz bei Verwaltungsfehlern auch BSG vom 14. November 1985 - 7 RAr 123/84 -).

    Daraus muß nicht nur erkennbar sein, daß die Beklagte eine Ermessensentscheidung treffen wollte und getroffen hat, sondern auch die Gesichtspunkte, von denen sie bei der Ausübung des Ermessens ausgegangen ist (vgl BSG vom 14. November 1985 - 7 RAr 123/84 - mwN).

    Das reicht keinesfalls aus, denn aus einer solchen Erklärung wird nicht in nachprüfbarer Weise erkennbar, welche Erwägungen die Beklagte angestellt und auf welche Umstände sie ihre Ermessensentscheidung überhaupt gestützt hat (vgl dazu BSG vom 14. November 1985 - 7 RAr 123/84 - ).

    Unter diesen Umständen kommt es nicht mehr darauf an, ob die Beklagte im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem LSG die Rechtmäßigkeit ihres Aufhebungsbescheides durch ein zulässiges Nachschieben von Ermessenserwägungen überhaupt noch herstellen konnte (vgl §§ 35 Abs. 1 Satz 2, 41 Abs. 2 SGB 10; siehe dazu ebenfalls BSG vom 14. November 1985 - 7 RAr 123/84 - und vom 17. April 1986 - 7 RAr 127/84 -).

  • BSG, 24.03.1983 - 10 RKg 17/82

    Kindergeld - Verwaltungsakt - Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Unbillige Härte

    Auszug aus BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 126/84
    Insoweit berufe sich das LSG zu Unrecht auf die Entscheidung des BSG vom 24. März 1983 (SozR 5870 § 2 Nr. 30).

    Das LSG hat zutreffend erkannt, daß das Aufhebungsrecht nach § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB 10 durch die Verweisung des § 48 Abs. 4 SGB 10 ua auf § 45 Abs. 4 SGB 10 nicht eingeschränkt wird (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 30).

    Insoweit beruft sich die Beklagte übrigens zu Unrecht auf die Entscheidung des 10. Senats des BSG vom 24. März 1983 (SozR 5870 § 2 Nr. 30); der 10. Senat hat dort die Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts wegen fehlender Ermessensausübung ebenfalls endgültig bestätigt.

  • BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 34/83
    Auszug aus BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 126/84
    Für seine Auffassung des Verbots der Umdeutung und der Unzulässigkeit des Nachschiebens von Ermessensgründen beziehe sich das LSG allerdings zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. April 1984 (7 RAr 34/83).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten hat der Senat im Urteil vom 12. April 1984 - 7 RAr 34/83 - nicht eine davon abweichende Auffassung vertreten (vgl dazu auch den Beschluß des Senats vom 7. August 1985 - 7 S 6/85 -).

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Auszug aus BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 126/84
    Er hat dies zuletzt im Urteil vom 19. Februar 1986 - 7 RAr 55/84 - ausdrücklich bestätigt.
  • BSG, 14.02.1985 - 7 BAr 27/84

    Vorwerfbares Nichtwissen - Ruhen eines zuerkannten Anspruchs - Grobe

    Auszug aus BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 126/84
    Wenn sein Wissen darum, daß er wegen der Arbeitsaufnahme keinen Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit mehr besaß, davon überhaupt berührt sein konnte, dann allenfalls in der Weise, daß es eine Sorgfaltsverletzung im Sinne grober Fahrlässigkeit geblieben ist (vgl dazu BSG SozR 1300 § 48 Nr. 14), anzunehmen, er besitze auch in der Zeit seiner Vollbeschäftigung weiterhin einen Anspruch auf Alg.
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 127/84
    Auszug aus BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 126/84
    Unter diesen Umständen kommt es nicht mehr darauf an, ob die Beklagte im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem LSG die Rechtmäßigkeit ihres Aufhebungsbescheides durch ein zulässiges Nachschieben von Ermessenserwägungen überhaupt noch herstellen konnte (vgl §§ 35 Abs. 1 Satz 2, 41 Abs. 2 SGB 10; siehe dazu ebenfalls BSG vom 14. November 1985 - 7 RAr 123/84 - und vom 17. April 1986 - 7 RAr 127/84 -).
  • LG Berlin, 06.06.1985 - 7 S 6/85
    Auszug aus BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 126/84
    Entgegen der Auffassung der Beklagten hat der Senat im Urteil vom 12. April 1984 - 7 RAr 34/83 - nicht eine davon abweichende Auffassung vertreten (vgl dazu auch den Beschluß des Senats vom 7. August 1985 - 7 S 6/85 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2014 - L 16 R 575/11

    Arbeitseinkommen i.S.v. § 15 SGB IV - Einkünfte aus Kommanditisten-Anteilen -

    Ein solcher kann bei einem mitwirkenden Fehlverhalten auf der Seite des Versicherungsträgers bei grobem Verschulden gerechtfertigt sein (vgl BSG, Urteil vom 26. Juni 1986 = 7 RAr 126/84 = SozR 1300 § 48 Nr. 25).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - L 22 R 588/15

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Dies gilt zumindest, wenn der Leistungsempfänger seiner Mitwirkungsverpflichtung nachgekommen ist und die anschließend eingetretene Überzahlung darauf beruht, dass eine entsprechende Anzeige des Leistungsempfängers von der Behörde unbeachtet gelassen wurde (BSG, Urteil vom 26. Juni 1986 - 7 RAr 126/84, Rdnr. 16, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 1300 § 48 Nr. 25).
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.12.2014 - L 1 R 158/11

    Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wegen überzahlter Zuschüsse zur freiwilligen

    Jedenfalls stellt das Unterlassen derartiger Ermittlungen kein grobes Verschulden dar, wie es von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Begründung eines atypischen Falls grundsätzlich gefordert wird (BSG, Urteil vom 26. Juni 1986 - 7 RAr 126/84 - SozR 1300 § 48 Nr. 25; vgl. Schütze, in: von Wulffen/Schütze, a.a.O., § 48 Rn. 21 m.w.N.).
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